Wasser- und Abwassergebühren
Erschliessungsreglement mit Tarifanhang [pdf, 252 KB]
Die Gebühren werden für Privathaushalte einmal jährlich verrechnet. Die Ablesung erfolgt im Herbst durch Personal des Gemeindewerkes und den Brunnenmeister.
Bei Eigentümer-, Mieterwechseln (Einfamilienhäuser) usw. wird auf Verlangen eine zusätzliche Ablesung des Wasserzählers vorgenommen. Wir bitten Sie, diese Mutationen frühzeitig der Abteilung Finanzen mitzuteilen.