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Wasser- und Abwassergebühren

Erschliessungsreglement mit Tarifanhang [pdf, 252 KB]

Die Gebühren werden für Privathaushalte einmal jährlich verrechnet. Die Ablesung erfolgt im Herbst durch Personal des Gemeindewerkes und den Brunnenmeister.

Bei Eigentümer-, Mieterwechseln (Einfamilienhäuser) usw. wird auf Verlangen eine zusätzliche Ablesung des Wasserzählers vorgenommen. Wir bitten Sie, diese Mutationen frühzeitig der Abteilung Finanzen mitzuteilen.

Zuständige Abteilung