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Steuern - Termine

Januar / Februar

Versand der Steuererklärungsformulare für das abgelaufene Vorjahr. Sie erhalten die provisorische Rechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern für das aktuelle Jahr. Diese Steuern bezahlen Sie bis am 31. Oktober des laufenden Jahres.

Sie erhalten überdies die provisorische Rechnung der direkten Bundessteuer für das Vorjahr. Diese Steuerrechnung ist bis am 31. März des aktuellen Jahres zu begleichen.

März

Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige haben ihre Steuererklärung bis am 31. März des aktuellen Jahres einzureichen.

Juni

Selbständigerwerbende oder Beteiligte an einer eigenen Gesellschaft haben ihre Steuererklärung bis am 30.Juni des aktuellen Jahres einzureichen.

Laufend

Nach Verarbeitung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie die definitive Steuerveranlagung samt Rechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern des Veranlagungsjahres. Die definitiver Veranlagung samt Rechnung für die direkte Bundessteuer erfolgt nach Rechtskraft der Kantons- und Gemeindesteuern direkt durch das Kantonale Steueramt. Allfällige Mehrbeträge gegenüber der provisorischen Rechnung sind innerhalb der auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zu begleichen. Rückerstattungen für zuviel bezahlte Steuern erfolgen auf das von Ihnen angegebene Konto oder werden mit noch bestehenden Steuerausständen verrechnet. Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer erfolgt durch das Kantonale Steueramt.

Zuständige Abteilung