Erbenverzeichnis
Erbenverzeichnisse können bei der Gemeindekanzlei des letzten Wohnortes des Erblassers bestellt werden. Im Erbenverzeichnis werden die gesetzlichen Erben aufgeführt.
Es gibt jedoch keine Auskunft über allfällig vorhandene letztwillige Verfügungen.
Das Erbenverzeichnis kann hier online bestellt werden.