Heimatausweis
Wer sich vorübergehend, während mindestens 3 Monaten, zu einem bestimmten Zweck in einer anderen Gemeinde aufhält, hat dort einen Heimatausweis zu hinterlegen. Der Heimatausweis muss bei den Einwohnerdiensten am Hauptwohnsitz bestellt werden. Die Kosten betragen Fr. 20.-- für Personen über 18 Jahre. Der Heimatausweis wird auf die Dauer des Nebenwohnsitzes bis maximal fünf Jahre befristet. Bei Personen mit Aufenthalt in Alter- und Pflegeheimen wird der Heimatausweis unbefristet ausgestellt.
Den Heimatausweises können Sie hier online bestellen.