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Prämienverbilligung obligatorische Krankenkasse

Prämienverbilligung obligatorische Krankenkassenversicherung/Neues Verfahren

Einwohner des Kantons Aargau haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligung bei der Krankenversicherung, wenn sie in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben.

Für die Anmeldung der Prämienverbilligung seit 2016 wurde auf ein digitalisiertes Verfahren umgestellt, d.h. es werden keine Anträge in Papierform mehr von der Sozialversicherung des Kantons Aargau (SVA) angenommen. Den Zugriff erhalten Sie über eine Plattform der SVA (www.sva-ag.ch Bereich Prämienverbilligung). Die letzte Frist für das Einreichen des Antrages auf Prämienverbilligung ist der 31. Dezember.

Auch Mutationen, Einkommensänderungen etc. müssen direkt bei der SVA Aargau beantragt werden.

Für alle Fragen und Formulare rund um die Krankenkassenprämienverbilligung ist ausschliesslich die SVA Aargau zuständig, welche Sie wie folgt erreichen können: per E-Mail unter Angabe von Name, Vorname, Versichertennummer (AHV-Nr.) und kurzer Begründung an  ipv@sva-ag.ch
oder telefonisch an die SVA Aargau, Abteilung Prämienverbilligung 062/836 82 97.

Zuständige Abteilung