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Einkommensänderungen

Die Steuerveranlagung und -rechnung wird aufgrund der Einkünfte und Abzüge des vergangenen Kalenderjahres berechnet. Anfangs des laufenden Jahres erhalten Sie die provisorische Steuerrechnung des aktuellen Jahres.

Bei Einkommensänderungen im Laufe des Jahres kann unter Angabe der neuen bzw. der veränderten Faktoren beim Steueramt umgehend eine angepasste provisorische Rechnung verlangt werden. Dafür steht ein Hilfsblatt zur Verfügung. Einkommensschwankungen wirken sich somit schneller auf die Steuerrechnung aus.

Zuständige Abteilung