Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien
Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden in der Gemeindekanzlei ausgestellt. Zuständig dafür ist der Gemeindeschreiber oder seine Stellvertreterin.
Unterschriftsbeglaubigungen
Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (Identitätskarte oder Pass). Die Kosten für die Beglaubigung betragen CHF 20.––.
Beglaubigung von Kopien
Das Originaldokument muss mitgebracht werden. Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen. Die Kosten betragen CHF 20.–– pro Dokument.