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Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien

Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden in der Gemeindekanzlei ausgestellt. Zuständig dafür ist der Gemeindeschreiber oder seine Stellvertreterin.

Unterschriftsbeglaubigungen

Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (Identitätskarte oder Pass). Die Kosten für die Beglaubigung betragen CHF 20.––.

Beglaubigung von Kopien

Das Originaldokument muss mitgebracht werden. Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen. Die Kosten betragen CHF 20.–– pro Dokument.

Zuständige Abteilung