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Fundbüro

Das Fundbüro Hirschthal ist an das internetbasierte Fundsystem "Fundservice Schweiz" angeschlossen. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann ab sofort selber nach verlorenen Gegenständen suchen oder Verlustmeldungen erzeugen. Durch den elektronischen Datenabgleich wird die Fundsachenvermittlung deutlich vereinfacht.

Verlust eines Gegenstandes

Haben Sie etwas verloren? Klicken Sie auf den Link www.fundservice-schweiz.ch und suchen Sie bequem von Zuhause aus oder senden Sie online eine Verlustmeldung.

Auch ohne Internet

Bürgerinnen und Bürger, die das elektronische Angebot nicht nutzen möchten oder über keinen Internetzugriff verfügen, können verlorene Gegenstände weiterhin bei der Gemeindekanzlei melden.

Finderlohn

Wenn Ihnen der verlorene Gegenstand zurückgegeben werden kann, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn. Handelt es sich beim Fundgegenstand um Diebesgut, hat der Finder keinen Anspruch auf einen Finderlohn. Bei Fund in einem bewohnten Hause oder in einem öffentlichen Gebäude wird der Hausherr, der Mieter oder die Anstalt als Finder betrachtet, hat aber keinen Finderlohn zu beanspruchen.

Auffinden eines Gegenstandes

Wenn Sie eine verlorene Sache finden, müssen Sie die Eigentümerin/den Eigentümer benachrichtigen oder, wenn Sie diese/diesen nicht kennen, den Fundgegenstand bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Fundbüros abgeben. Zur Anzeige an das Fundbüro sind Sie verpflichtet, wenn der Wert der Sache offenbar 10 Franken übersteigt.
Wer eine Sache in einem bewohnten Hause oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt findet, hat sie dem Hausherrn, Mieter oder den mit der Aufsicht betrauten Personen abzuliefern.

Schweizerische Tiermeldezentrale

Falls Sie ein Tier vermissen oder eines gefunden haben, können Sie dies via www.stmz.ch (Online-Datenbank der Schweizerischen Tiermeldezentrale) melden.

Rechtliches

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (Art. 720ff) regelt den Umgang mit Fundgegenständen.

Zuständige Abteilung