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Hundekontrolle / Hundetaxe

Die Gemeinden führen gestützt auf das kantonale Hundegesetz eine Hundekontrolle. Die zentrale Heimtierdatenbank AMICUS unterstützt die Administration der Hundekontrolle. Gestützt auf § 7 des Hundegesetzes vom 1. Mai 2012 (HuG) sind alle Hunde im Alter ab drei Monaten bei der Wohngemeinde anzumelden.

Die Gebühr beträgt Fr. 120.-- pro Hund und Jahr. Für die bei uns bereits registrierten/angemeldeten Hunde werden die Taxen in Rechnung gestellt.
Neue Hundehalter werden gebeten ihren Hund innert 10 Tagen mit einer Kopie des Heimtierausweises bei der Gemeindekanzlei anzumelden.

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