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Gemeindeversammlungen

Einwohnergemeinde

Die Einwohnergemeinde untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative). Sie wird durch alle in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im Dezember).

Die wichtigsten Aufgaben sind

  • Festlegung des Budgets und des Steuerfusses
  • Genehmigung der Gemeinderechnung
  • Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer
  • Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden

Die Versammlungsdaten

Rechnungs-Gemeindeversammlung, jeweils am ersten/zweiten Freitag im Juni
Budget-Gemeindeversammlung, jeweils am ersten/zweiten Freitag im Dezember.

Ortsbürgergemeinde

Die Ortsbürgergemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung. Die Ortsbürgergemeindeversammlung wird durch alle in der betreffenden Einwohnergemeinde wohnhaften, stimmberechtigten Ortsbürger gebildet. Die Ortsbürgergemeindeversammlungen finden ebenfalls zweimal pro Jahr, vorgängig an die Einwohnergemeindeversammlungen statt.

Die wichtigsten Aufgaben sind

  • Festlegung des Budgets
  • Genehmigung der Ortsbürgerrechnung
  • Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
  • Erteilung des Ortsbürgerrechts

Zuständige Abteilung