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Erbbescheinigung

Für die Ausstellung von Erbbescheinigungen zuständig ist der Gerichtspräsident am letzten Wohnort des Erblassers.

Eine Erbbescheinigung wird häufig benötigt, um über die Hinterlassenschaft verfügen zu können, insbesondere wenn es um Konten oder um Grundeigentum der verstorbenen Person geht.

Kontakt

Bezirksgericht Aarau
Kasinostrasse 5
Postfach
5001 Aarau
Tel. 062 836 56 36
Fax 062 836 56 76

Dienstleistung

Zuständige Abteilung