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Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung

Eingebürgert werden kann nur, wer

  • in die schweizerischen und aargauischen Verhältnisse eingegliedert ist
  • mit den schweizerischen und aargauischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist
  • die schweizerische Rechtsordnung beachtet und die öffentlichen und privaten Pflichten erfüllt
  • die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet

Im Kanton Aargau gelten folgende Wohnsitzvoraussetzungen für die Einbürgerung von Ausländern:

  • 10 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt)
  • 5 Jahre im Kanton Aargau
  • 3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)
    Merkblatt zur ordentlichen Einbürgerung

Ein Gesuch um Einbürgerung muss auf dem offiziellen Formular beim Gemeinderat des Wohnortes gestellt werden. Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Ordentliche Einbürgerung
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Erleichterte Einbürgerung

Gesuchssteller/innen sind insbesondere ausländische Ehegatten von schweizerischen Ehepartnern sowie ausländische Kinder eines schweizerischen Elternteils. Weitere Informationen finden Sie hier.  Nutzen Sie den "Self-Check Einbürgerung" des Staatssekretariats für Migration um rasch und unkompliziert herauszufinden, ob Sie die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung erfüllen.

Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern in die Schweiz eingereist sind, können sich erleichtert einbürgern lassen, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren worden oder es wird glaubhaft gemacht, dass er ein Aufenthaltsrecht erworben hat.
  2. Mindestens ein Elternteil hat eine Niederlassungsbewilligung erworben, hat sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und hat mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht.
  3. Das Kind wurde in der Schweiz geboren und besitzt eine Niederlassungsbewilligung.
  4. Es hat mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht.
  5. Es ist erfolgreich integriert.
  6. Das Gesuch ist bis vor dem 25. Geburtstag einzureichen.

Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung muss auf dem offiziellen Formular beim Bundesamt für Migration eingereicht werden. Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuständige Abteilung