Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB.
Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit. Das Zeugnis kann beim
Bezirksgericht Aarau
Abteilung Familiengericht
Kasinostrasse 5
5000 Aarau
Tel. 062 836 56 36
oder online via Kontaktformular bestellt werden.