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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB.

Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit. Das Zeugnis kann beim

Bezirksgericht Aarau
Abteilung Familiengericht
Kasinostrasse 5
5000 Aarau
Tel. 062 836 56 36

oder online via Kontaktformular bestellt werden.

Zuständige Abteilung