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Energieplanung

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Energieplanung der Gemeinde Hirschthal:

Dokumente:

 

 Beratung und Förderprogramme:

Themenbereich Angebot
Energieberatung Aargau Beratungen für Sanierungen, Heizungsersatz, Neubauten,
Solaranlagen, Unterstützung bei Projektumsetzung
Energiegesetz

Neuerungen des revidierten kantonalen Energiegesetzes, Energienachweise, Deckung des Wärmebedarfs, Heizungsersatz, Elektro-Wassererwärmer, Pflicht zur Nutzung der Solarenergie (Nachweis § 26a), Solarmeldeformular

Energieplanung Unterstützung für Gemeinden
Solarmeldeformular Voraussetzungen, Ablauf und Anleitungen
Erneuerbar heizen Beratungen Heizungsersatz
Förderungen Übersicht über verfügbare Förderprogramme nach Ortschaft
Solarstrom Solarpotential Dach und Fassade nach Adresse
Effizienzthemen Allgemeine Informationsübersicht zu Energie- und
Effizienzfragen
Möbilität Information Fahrzeugersatz

Vorbildliche Bauten

 

labelfinder.ch

minergie.ch
 

nnbs.ch

Möchten Sie besonders nachhaltig und energieeffizent bauen oder sanieren, dann helfen diese Informationsseiten:

Welcher Standard soll ich wählen?

Allgemeine und spezifische Informationen zu den verschiedenen Labels von Minergie

Allgemeine und spezifische Informationenzu den Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Informationsveranstaltungen

Solarenergie vom 18.11.2025

 

Revidiertes Energiegesetz im Kanton Aargau

Am 1. April 2025 trat das revidierte Energiegesetz im Kanton Aargau in Kraft. Es bringt neue Anforderungen an den Heizungsersatz, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Für den Vollzug der Bau- und Energiegesetzgebung sind die Standortgemeinden mit den entsprechenden Bauverwaltungen zuständig. Sind Sie gerade dabei, ein Bauvorhaben zu planen oder steht eines in den kommenden Jahren an? Dann informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten und die neuen Vorgaben.

Nutzen Sie dafür ebenfalls das Beratungsangebot der energieberatungAARGAU. Lassen Sie sich von Fachexperten zu den neuen Vorschriften sowie zu möglichen Lösungen für Gebäudehülle und Gebäudetechnik beraten, bevor Sie Massnahmen umsetzen. Eine energetische Modernisierung sollte stets mit einer gründlichen Analyse des baulichen und energetischen Zustands Ihres Hauses beginnen.

Nutzen Sie das Förderprogramm Energie für die Umsetzung energetischer Massnahmen. Gefördert werden unter anderem Beratungen, Verbesserungen der Gebäudehülle, der Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen sowie Sanierungen und Ersatzneubauten nach Minergie-Standard. Finanziert durch die CO₂-Abgabe und kantonale Beiträge, trägt das Programm wesentlich zum Klimaschutz bei. Wichtig: Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden.

Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Überblick:

  • Elektro-Wassererwärmer dürfen nicht mehr ausschliesslich direktelektrisch ersetzt werden.
  • Bei Neubauten muss nur noch das Warmwasser nach Verbrauch erfasst und abgerechnet werden.
  • Auch bei einem eins-zu-eins-Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers ist ein Kostennachweis erforderlich.
  • Beim Heizungsersatz in Wohnbauten darf der Anteil nichterneuerbarer Energie maximal 90% betragen.
  • Für Gebäude mit elektrischer Widerstandsheizung muss innert fünf Jahren ein GEAK Plus erstellt werden.
  • Für den Ersatz von Heizungen und Elektroboilern wird eine Meldepflicht eingeführt.