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Aufhebung bedingtes Feuerverbot

Gerne informieren wir Sie darüber, dass die Waldbrandgefahrenstufe von 4 auf 3 (erhebliche Waldbrandgefahr) heruntergestuft und das bedingte Feuerverbot aufgehoben wird

Es ist nach wie vor Vorsicht im Umgang mit Feuer geboten.

Merkblatt Kanton [pdf, 509 KB]