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Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht

Auf Anfrage eines auswärtigen Bürgers der Gemeinde Hirschthal hat der Gemeinderat dessen Gesuch um Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Hirschthal zugestimmt. Die dafür notwen­dige Voraussetzung – nämlich das Vorhandensein eines anderen schweizerischen Gemeindebürger­rechts – war erfüllt.