Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht
Auf Anfrage eines auswärtigen Bürgers der Gemeinde Hirschthal hat der Gemeinderat dessen Gesuch um Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Hirschthal zugestimmt. Die dafür notwendige Voraussetzung – nämlich das Vorhandensein eines anderen schweizerischen Gemeindebürgerrechts – war erfüllt.