Gestaltungsplan Überbauung Chaibenacher; Durchführung öffentliche Auflage
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 29. Mai 2026 bis 29. Juni 2026 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Unterlagen:
Richtprojekt Architektur [pdf, 7.3 MB]
Abschliessender Vorprüfungsbericht [pdf, 217 KB]
Richtprojekt Umgebung [pdf, 9.6 MB]
Prozessdokumentation [pdf, 4.3 MB]
Auswertung Empfehlung Bauverwaltung [pdf, 221 KB]
Auswertung abschliessende kantonale Vorprüfung [pdf, 355 KB]
Planungsbericht [pdf, 3.8 MB]
Situationsplan [pdf, 5.6 MB]
Sondernutzungsvorschriften [pdf, 327 KB]