Navigieren in Hirschthal

Baugesuchsverfahren

Fragen im Zusammenhang mit einem Baugesuch oder zu allgemeinen baurechtlichen Fragen wenden Sie sich persönlich oder telefonisch an die Bauverwaltung Schöftland

Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben muss ein Baugesuch eingereicht werden. Baupläne, grösser DIN A3, sind der Gemeindekanzlei (kanzlei@hirschthal.ch) zusätzlich elektronisch zuzustellen. Baugesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Bei grösseren Bauvorhaben empfehlen wir der Bauherrschaft, frühzeitig mit der Bauverwaltung in Kontakt zu treten. Eingereichte Baugesuche werden durch die Bauverwaltung in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Das Gesuch wird im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Hirschthal (Landanzeiger) veröffentlicht und während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist können legitimierte Personen begründet Einwendungen erheben.

Nach der öffentlichen Auflage und der Prüfung allfälliger Einwendungen entscheidet der Gemeinderat über das Baugesuch.
Gewisse Bauvorhaben bedürfen zudem der Zustimmung kantonaler Behörden.

Dienstleistung:

Zuständige Abteilung