Räumung Gemeinschaftsgräber
Für 25 Gemeinschaftsgräber aus den Jahren 1999 bis 2005 ist die 20-jährige Ruhedauer auf dem Friedhof abgelaufen. Es ist deshalb vorgesehen, diese Grabstätten gestützt auf Art. 22 ff. des Bestattungsreglements im Sommer dieses Jahres abzuräumen und aufzuheben.
Die Inschriftplatten und allfälliger weiterer Grabschmuck sind bis zum 30. Juni 2026 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist fällt das Verfügungsrecht über verbliebene Gegenstände entschädigungslos an die Gemeinde. Die nächsten Angehörigen werden nach Möglichkeit direkt mit einem persönlichen Schreiben über die Grabräumung informiert, zudem erfolgt ein Hinweis direkt auf dem betroffenen Grabfeld.