Hundekontrollmarken
Hunde im Alter ab 3 Monaten sind bei der Finanzverwaltung anzumelden. Jeweils am 1. Mai wird die Taxe von Fr. 100.— pro Hund fällig. Die Hundekontrollmarken können bei der Finanzverwaltung bezogen werden. Die Marken sind für ein Jahr gültig. Stirbt ein Hund oder wechselt der Besitzer, ist dies der Finanzverwaltung zu melden.
Mikrochip
Alle Hunde müssen ab dem 1. Januar 2007 nach Art. 16 der Eidgenössischen Tierseuchenverordnung einen Mikrochip tragen. Neugeborene Welpen sind ab dem 1. Januar 2006 innert 3 Monate nach dem Wurf zu «chipen».
Hunde, welche bereits «gechipt» sind, müssen trotzdem die Hundekontrollmarke tragen. Die doppelte Kennzeichnung ist bis zur Änderung des Hundegesetzes unvermeidlich. Die Kontrollmarke hat übrigens den Vorteil, dass sie äusserlich gut sichtbar ist und sich dadurch schnell und unkompliziert die Zugehörigkeit eines Hundes feststellen lässt.

