Einbürgerung
Ordentliche Einbürgerung
Eingebürgert werden kann nur, wer- in die schweizerischen und aargauischen Verhältnisse eingegliedert ist
- mit den schweizerischen und aargauischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist
- die schweizerische Rechtsordnung beachtet und die öffentlichen und privaten Pflichten erfüllt
- die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet
- 12 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
- 5 Jahre im Kanton Aargau
- 3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)
Ein Gesuch um Einbürgerung muss auf dem offiziellen Formular beim Gemeinderat des Wohnortes gestellt werden. Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Dienstleistung
- Ordentliche Einbürgerung: Kantonale Informationen
- Merkblatt ordentliche Einbürgerung im Kanton Aargau
- Verfahrensablauf
Erleichterte Einbürgerung
Gesuchssteller/innen sind insbesondere ausländische Ehegatten von schweizerischen Ehepartnern sowie ausländische Kinder eines schweizerischen Elternteils.
Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung muss auf dem offiziellen Formular beim Bundesamt für Migration eingereicht werden. Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

